Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie seit Juli 2021 neue Pauschalen geltend machen! Diese Pauschalen für Umzüge aus beruflichen Gründen können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
Ist dies nicht der Fall, können betroffene Arbeitnehmer*Innen diese Beträge als Werbungskosten im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend machen.
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!