BARRIEREFREIHEIT. Alle DMS-Websites fit für das verbindliche BFSG der Europäischen Union

blinde Frau am Computer

Am 28. Juni 2025 trat das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) der EU in Kraft. Es verpflichtet viele digitale Anbieter dazu, ihre Websites technisch so zu gestalten, dass auch Menschen mit Einschränkungen diese problemlos nutzen können. Die DMS-Gruppe hat ihre zentrale Website sowie alle Partnerseiten rechtzeitig zum Stichtag barrierefrei optimiert. Alle DMS-Partnerseiten erreichen nun einen durchschnittlichen Accessibility-Wert von 95,4 %, was laut Fachstellen als rechtlich sicher gilt.

Diese Maßnahme verbessert nicht nur die Nutzbarkeit für viele Menschen, sondern stellt auch einen klaren Vorteil für DMS-Partner dar – etwa im Hinblick auf öffentliche Auftraggeber oder ESG-Kriterien, die zunehmend auch digitale Barrierefreiheit berücksichtigen.
 



Wer soll profitieren?

Barrierefreiheit ist kein Nischenthema – sie verbessert den Zugang für eine Vielzahl von Menschen mit Einschränkungen, die täglich den digitalen Raum und dessen Angebote nutzen:

  • Blinde und sehbehinderte Personen

  • Gehörlose und hörbehinderte Personen

  • Menschen mit motorischen Einschränkungen

  • Kognitiv eingeschränkte Personen

  • Senioren mit altersbedingten Einschränkungen

  • Personen mit temporären Einschränkungen (zum Beispiel Gipsarm, Augenentzündung)
     

Highlight bei Tastatursteuerung
rote Umrandung bei Tastatursteuerung
 



Was wird technisch gefordert?

Die Grundlage der Anforderungen bildet die internationale Norm »WCAG 2.1«, Level A und AA. Das BFSG schreibt deren Einhaltung für zahlreiche digitale Dienste verbindlich vor. Zu den wichtigsten technischen Anforderungen gehören:

  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit

  • Kompatibilität mit Screenreadern

  • Alternativtexte für Bilder, Icons etc.

  • Ausreichender Farbkontrast für Texte

  • Logisch strukturierte Überschriften

  • Klare Navigationsführung

  • Verständliche Rückmeldungen bei Formulareingaben
     



Wen betrifft das Gesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich an Unternehmen, deren Informationsträger sich an die breite Öffentlichkeit wenden. Es betrifft insbesondere Anbieter, die Inhalte für Endverbraucher bereitstellen:

  • Dienstleister, Händler sowie Hersteller von digitalen Produkten und Services

  • Angebote, die sich an Endverbraucher richten (B2C)

  • Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten oder mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz/-bilanz Ausgenommen sind Kleinstunternehmen sowie ausschließlich interne oder rein geschäftliche Webseiten (B2B)
     

Testergebnisse zru Barrierefreiheit
Testergebnisse in Wave WebAIM und Google Lighthouse
 



Systemweite Optimierung

Die DMS hat ihr zentrales Website-System auf Basis von TYPO3 sowie sämtliche daran angeschlossene DMS-Partnerseiten einem umfangreichen Test- und Optimierungsprozess unterzogen. Dabei kamen mehrere etablierte Tools zum Einsatz, unter anderem:

  • Google Lighthouse

  • IBM Equal Access Accessibility

  • Checker WAVE WebAIM

  • accessibilitychecker.org

Zusätzlich erfolgten manuelle Tests – insbesondere zur Tastatursteuerung. Technische Ausnahmen wie die interaktive Karte »DMS in Ihrer Nähe« wurden dokumentiert.
 



Testergebnisse auf stabilem Niveau

Nach Abschluss der Maßnahmen erreichen die DMS-Partnerseiten nun einen breiten Durchschnittswert von 95,4 % bei den Barrierefreiheitstests – ein Wert, der laut Fachstellen als sicher gilt. Ebenso wurden keine Fehler mehr ausgewiesen. Zuvor lag der Wert bei nur rund 65 %, mit durchschnittlich 40 gemeldeten Fehlern pro Einzelseite.

Die Website der DMS Zentrale wurde auf einen Wert von 94,0 % optimiert. Leichte Abweichungen zu den Werten der Partnerseiten ergeben sich aus Modulen wie interaktiven Karten, die auf den Partnerseiten nicht enthalten sind. Die Werte können je nach Einzelseite und Testtool abweichen.
 



Ein Schritt in Richtung Zukunft

Die Optimierung stellt sicher, dass DMS-Webangebote nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch mehr Menschen zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus erfüllt die Maßnahme mögliche Anforderungen öffentlicher Auftraggeber im Rahmen von ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance). Barrierefreiheit wird so auch zur unternehmerischen Zukunftsfrage.

 


Symbolfoto oben: Adobe Firefly
Screenshot Website: DMS
Screenshots Testtools: Wave WebAIM | Google Lighthouse

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